Hausordnung


UM DEN MUSEUMSBESUCH FÜR ALLE IN EINER ANGENEHMEN ATMOSPHÄRE ZU ERMÖGLICHEN, DAS GEBÄUDE UND DIE EXPONATE VOR SCHÄDEN ZU SCHÜTZEN UND DIE ALLGEMEINE SICHERHEIT ZU ERHÖHEN, BITTEN WIR SIE, BEI IHREM BESUCH FOLGENDE REGELN ZU BEACHTEN.
  1. Den Anordnungen der Museumsmitarbeiter:innen sowie des Aufsichtspersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.
     
  2. Es ist nicht erlaubt, Ausstellungsobjekte zu berühren oder zu betreten.
     
  3. Das Kinderschutzkonzept des Technischen Museum Wien ist in allen Bereichen des Technischen Museum Wien mit Österreichischer Mediathek verbindlich einzuhalten. www.tmw.at/kinderschutz
     
  4. Schirme, Rucksäcke und Taschen, welche das A3-Format (29,7 cm x 42,0 cm) und/oder eine Tiefe von 25,0 cm überschreiten, sind in ein Garderobenfach einzuschließen bzw. an der Garderobe abzugeben. Das Museum übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Wertgegenstände. Eltern mit Kleinkindern unter 4 Jahren ist nach einer Kontrolle erlaubt, Taschen bzw. Rucksäcke mitzunehmen.
     
  5. Das Mitnehmen von Fahrrädern, E-Fahrrädern, Scooters, E-Scooters, Bollerwägen und Fahrradanhängern (auch wenn diese als Kinderwägen verwendet werden können) nicht gestattet! Ebenso ist das Mitnehmen von helium- oder ballongasgefüllten Luftballons bzw. Gasflaschen in das Museum nicht erlaubt.
     
  6. Tiere dürfen nicht in das Museum mitgenommen werden. Ausnahme: Assistenzhunde, die im Behindertenausweis eingetragen sind (max. 2 Assistenzhunde pro Gruppe, max. 3 Assistenzhunde zeitgleich im Museum).
     
  7. Das Rauchen ist generell untersagt. Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen verboten.
     
  8. Rollstuhlfahrer:innen und Besucher:innen mit Kinderwägen wenden sich bitte an das Aufsichtspersonal, um die entsprechenden Steighilfen im Bereich der Mittelhalle und E1 in Betrieb zu setzen.
     
  9. Filmen und Fotografieren ist ohne Blitz und Stativ ausschließlich für private Zwecke gestattet. Aufnahmen für andere Zwecke sind genehmigungspflichtig und müssen vor dem Museumsbesuch angemeldet werden. 
     
  10. Pädagog:innen, Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre bzw. ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche.Das Rauchen ist generell untersagt. Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen verboten.
     
  11. Kinder unter 8 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt ins Museum. Das Benutzen der Liftanlagen ist für Kinder unter 12 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson erlaubt.
     
  12. Die Eintrittskarte (mit Ausnahme von Jahreskarten) ist jeweils nur einen Tag gültig und bis zum Ende des Besuchs aufzubewahren. Unterbrechungen des Museumsbesuches am selben Tag sind gestattet, wenn diese vor Verlassen des Museums an der Information oder Ticketkontrolle bekannt gegeben werden. Der Eintrittspreis kann nach Betreten des Museums nicht rückerstattet werden. Das Versäumen des Führungsbeginns begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der Führungsgebühr.
     
  13. Die Museumsräume werden aus Sicherheitsgründen mittels Kameras überwacht. Das Technische Museum Wien behält sich vor, diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall an Behörden und Gerichte weiterzugeben.
     
  14. Das Technische Museum Wien behält sich das Recht vor, folgende Personen vom Besuch des Museums auszuschließen:
    – Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen.
    – Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören bzw. dem Ansehen des Hauses durch ihr Verhalten und/oder Erscheinungsbild abträglich sind.
    – Personen, die mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit behaftet sind.
    – Personen, die Waffen (laut Waffengesetz) oder gefährliche Gegenstände mit sich führen.
    – Personen, die gegen das Verbots- und Abzeichengesetz verstoßen.

    Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.  

Wien, Mai 2025